Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klose Consulting GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von Klose Consulting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der individuellen Angebote und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Klose Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Klose Consulting GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Klose Consulting GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, in dem Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten sind oder auf solche verwiesen wird, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Klose Consulting GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an Kaufleute (HGB) sowie an Freiberufler.

§ 2 Leistungen

(1) Klose Consulting GmbH erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Apothekeninhaber/innen und Unternehmer/innen, insbesondere in den Bereichen des Onlinemarketings, der Mitarbeitergewinnung / Recruiting und des Brandings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Klose Consulting GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Klose Consulting GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Klose Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Klose Consulting GmbH unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen sowie Web- und Landeseiten (auch Impressum und Datenschutzerklärung ausschließlich selbst verantwortlich. Dem Kunden eventuell überlassene Rechtstexte sind lediglich als Muster/Platzhalter zu verstehen und vom Kunden gegebenenfalls eigenverantwortlich zu überprüfen.

(4) Klose Consulting GmbH weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook oder Instagram jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Klose Consulting GmbH nicht verantwortlich. Gleiches gilt für die eventuelle Sperrung eines vom Kunden bereit zu stellenden Werbekontos.

(5) In Bezug auf die von Klose Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Klose Consulting GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Klose Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von Klose Consulting GmbH in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.

(8) Klose Consulting GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.

(9) Sofern Klose Consulting GmbH im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit überlassen.

(10) Etwaige erforderliche Lizenzen/Gebühren/Kosten für die Inanspruchnahme von Drittanbieterdiensten-/Services sind stets vom Kunden zu tragen und vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Vereinbarung nicht von der mit Klose Consulting GmbH vereinbarten Vergütung umschlossen.

(11) Die bei Klose Consulting GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

(12) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb der Angebote von Klose Consulting GmbH erfolgt ausschließlich zu den von Klose Consulting GmbH im Vorhinein bestimmten und dem Kunden mitgeteilten Terminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von Klose Consulting GmbH.

(13) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger Unternehmensberatungsdienstleistungen von Klose Consulting GmbH stets zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung, ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigen Chat- und Videoclients (zB Zoom).

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen Klose Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Klose Consulting GmbH in den jeweiligen Angeboten angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Klose Consulting GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Klose Consulting GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Klose Consulting GmbH ist anders lautend. Eine Klose Consulting GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit Klose Consulting GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Klose Consulting GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) Klose Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Klose Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen. Klose Consulting GmbH ist berechtigt vom Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen und durch Rücklastschriften veranlasste Bankgebühren zu erheben.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen (insbesondere gemäß §§ 621, 627 BGB). Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.

(2) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Übermittlungsrisiko trägt die jeweils kündigende Partei.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 6 Stornierung / Ausfallkosten

(1) Wurde zwischen den Parteien ein Vor-Ort-Termin vereinbart und sagt der Kunde diesen Termin schuldhaft ab, so steht Klose Consulting GmbH eine pauschalisierte Entschädigungszahlung zu. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Abs. 2. Berücksichtigt wird hierbei der Zeitraum zwischen Zugang der Erklärung und dem vereinbarten Termin sowie die erwarteten Ersparnisse von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch gegebenenfalls mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen.

(2) Bei einer Absage bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin werden 25 % der aufgewendeten Auslagen (Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) fällig. Bei einer Absage bis zu drei Tage vor dem vereinbarten Termin werden 50 % der aufgewendeten Auslagen fällig. Bei einer Absage von weniger als drei Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 100 % der aufgewendeten Auslagen fällig.

(3) Macht Klose Consulting GmbH eine pauschalierte Entschädigung gemäß Abs. 1 geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, die Entstehung eines geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen.

(4) Klose Consulting GmbH behält sich vor, anstelle der pauschalierten Entschädigung gemäß Abs. 1 eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Klose Consulting GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Klose Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei Klose Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Klose Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Klose Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Klose Consulting GmbH in Verzug, ist Klose Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Klose Consulting GmbH ist dann berechtigt die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. Ersparte Aufwendungen werden nur angerechnet, sofern diese tatsächlich entstanden sind.

§ 8 Erfüllung

(1) Klose Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Klose Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Klose Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Klose Consulting GmbH unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Klose Consulting GmbH zu gewährleisten. Klose Consulting GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und dessen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde ist zum Schutz personenbezogener Daten und etwaiger Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Klose Consulting GmbH, welche er im Rahmen der Zusammenarbeit mit Klose Consulting GmbH erlangt, verpflichtet. Es gelten insoweit die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).

(3) In Bezug auf Unternehmensberatungsdienstleistungen durch Klose Consulting GmbH gilt: Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung der Trainings- und Programmabläufe von Klose Consulting GmbH und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von Klose Consulting GmbH zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen. Klose Consulting GmbH ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Trainings von Klose Consulting GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Klose Consulting GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) In Bezug auf Onlinemarketingmaßnahmen (Funnelerstellung, Texte, Bildmaterial) durch Klose Consulting GmbH gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Klose Consulting GmbH erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt von Klose Consulting GmbH erstelle Werbeanzeigen / Funnel über die Vertragslaufzeit hinaus zu benutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen, es sei denn Klose Consulting GmbH hat dies ausdrücklich gestattet.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Klose Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Klose Consulting GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung

(1) Klose Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Klose Consulting GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Klose Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste, insbesondere auch hinsichtlich von Kundendaten innerhalb von Werbekonten auf Plattformen wie Google oder Facebook. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass Klose Consulting GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Klose Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 12 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Klose Consulting GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 13 Referenznennung

Klose Consulting GmbH darf den Kunden in jedem Medium als Referenz auch nachvertraglich in üblichem Umfang (zB Logonutzung) nennen, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht überwiegen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Klose Consulting GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Klose Consulting GmbH maßgebend.

(2) Für Verträge zwischen Klose Consulting GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Klose Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Klose Consulting GmbH.

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Klose Consulting GmbH und der Kunde werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 20.03.2023 © Vervielfältigung verboten
Anhang

SEPA

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Klose Consulting GmbH, Johann-Walter-Str. 24, 68623 Lampertheim, und ihre Erfüllungsgehilfen (Gläubigerreferenz-ID:…………………………………………………………) werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto

IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Klose Consulting GmbH, Johann-Walter-Str. 24, 68623 Lampertheim und ihren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.


Vorname und Name des Kontoinhabers


Straße und Hausnummer des Kontoinhabers


Postleitzahl und Ort


Kreditinstitut (Name und BIC)


IBAN:


Ort, Datum



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Unterschrift des Kontoinhabers

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